Externe Evaluation
Aufgaben
Die externe Evaluation vermittelt den Schulen periodisch eine systematische, fundierte und neutrale Aussensicht ihrer Stärken und Schwächen. Sie zeigt den Schulen Veränderungspotenziale auf und gibt Empfehlungen für die weitere Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Schule erhält so in regelmässigen Abständen die Gelegenheit, die Selbstwahr-nehmung mit einer externen Beurteilung zu vergleichen.
(Quelle: Flyer „Das Qualitätsmanagement der Volksschule“)
Qualitätsbereiche
Der Orientierungsrahmen der Dienststelle Volksschulbildung ist in drei Qualitätsdimensionen gegliedert.
1. Führung und Management
2. Bildung und Erziehung
3. Ergebnisse und Wirkungen
Jede Qualitätsdimension beinhaltet verschiedene Qualitätsbereiche, innerhalb derer die jeweiligen Qualitätsansprüche beschrieben werden.

Fragestellungen
Die Abteilung Schulevaluation bestimmt für jeden Evaluationszyklus neu, welche Qualitätsbereiche in der externen Evaluation untersucht werden.
Zeitrahmen
Die externe Evaluation findet alle sechs Jahre statt.
Externe Evaluation 2019
Die Volksschule Hohenrain wurde im Schuljahr 2018/2019 zum dritten Mal von der Abteilung Schulevaluation der Dienststelle Volksschulbildung extern evaluiert. Die Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse und die daraus abgeleiteten Entwicklungsziele sind hier angefügt.
Externe Evaluation 2009 und 2013
Die Volksschule Hohenrain wurde im Frühjahr 2013 zum zweiten Mal nach 2009 von der Abteilung Schulevaluation der Dienststelle Volksschulbildung evaluiert. Mit einbezogen wurden die Eltern, die Schüler/innen, die Lehrpersonen, die Schulpflege und der Schulleiter. Der Rücklauf der Fragebögen war mit 82% sehr erfreulich. Dank dieser hohen Beteiligung kann den Aussagen das nötige Gewicht und eine breite Abstützung zugeschrieben werden. Die Evaluationsergebnisse und die daraus abgeleiteten Massnahmen sind unten angefügt.
Ergebnisse der externen Evaluation März/ April 2013
Massnahmenplan der Volksschule Hohenrain Januar 2010
Ergebnisse der externen Evaluation Mai/Juni 2009.